Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragsempfänger (nachfolgend «8 days a week» genannt). Es gelten die AGB zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sich vor Vertragsabschluss über die gültige Fassung der AGB zu informieren. Die AGB‘s treffen auf alle Dienstleistungen und Warenprodukte von «8 days a week» zu. Abweichende Besti mmungen sind nur dann verbindlich, wenn sie durch beide Parteien schriftlich vereinbart wurden.

1 Leistungen und Haftung

1.1 «8 days a week» führt die ihr übertragenen Arbeiten nach bestem Wissen und Gewissen aus.

1.2 Die Aufmerksamkeit und Wirksamkeit eines Auftrags ist von verschiedenen Faktoren, wie Anzahl Standorte, Aushangsart, Wetter usw. abhängig.

1.3 Haftansprüche durch den Auftraggeber – z.B. schlecht besuchte Veranstaltungen – oder nachträgliche Reduktionen, der durch uns in Rechnung gestellten Leistungen, sind ausgeschlossen. Bei nichteinhalten der AGB‘s wird jede Haftung und Verpflichtung unsererseits abgelehnt.

1.4 Reklamationen müssen bis spätestens 3 Arbeitstage nach Auftragsausführung durch «8 days a week» schriftlich mitgeteilt werden. Auf später eingegangene Reklamationen kann aus prüfungstechnischen Gründen nicht mehr eingegangen werden.

1.5 «8 days a week» haftet nicht für den Inhalt der Werbeträger. «8 days a week» behält sich das Recht vor, Aufträge (z.B. politische rassistische oder sexistische Werbung) ohne Angaben von Gründen abzulehnen.

1.6 Während eines laufenden Auftrages verpflichtet sich der Auftraggeber, keine Plakate in der Offerte genannten Region Drittpersonen oder Institutionen bzw. Erst- oder Zweitpersonen in Auftrag zu geben. Dies gilt für Kleinplakate bis Format A2. Bei Missachtung erlischt unsere Dienstleistungspflicht gegenüber unserem Auftraggeber. «8 days a week» behält sich vor, bei Nichteinhaltung der Exklusivität sämtliche Rabatte, Abzüge etc. aufzuheben.

1.7 Restmengen von Aufträgen, Verteilungen, Samplingu.s.w. werden nicht an den Auftraggeber retourniert, sondern von «8 days a week» fachgerecht entsorgt.

2 Fixstellen

2.1 «8 days a week» gewährleistet den Aushang auf ihrem Fixstellennetz gemäss Auftragsbestätigung.

2.2 Die Plakate sind geschützt durch Alu-Klapprahmen oder hinter Glas, befestigt durch Magnetstreifen.

2.3 Unser Fixstellennetz ist auf DIN A2 und DIN A3 Hochformat ausgelegt. Allfällige andere Formate werden auf Kosten des Auftraggebers zugeschnitten.

3 Freier Plakataushang

3.1 «8 days a week» Veranstaltungsservice, plakatiert ausschliesslich auf privatem Grund und ist somit auf den Goodwill der Geschäftsbesitzer und Hauseigentümer angewiesen. Die diesbezügliche Haftung, auch gegenüber der Gewerbepolizei, übernehmen wir. Wir übernehmen keine Verantwortung für ein allfälliges Überkleben oder Entfernen der Plakate durch Dritte (Party‘s, Dorffest, Fasnachts- bälle u.s.w.) oder durch Wettereinflüsse (Wind, Regen). Wo immer möglich holt «8 days a week» eine mündliche oder schriftliche Bewilligung ein. Wir bitten Sie, Plakatstellenbesitzern auf Anfrage unsererseits, Freikarten zu gewähren – wir sind auf Goodwill der Besitzer angewiesen.

3.2 Haftung gegenüber Geschätsinhabern, Mietern, Grundeigentümern, gegenüber der Polizei und der Strafverfolgung ist ausgeschlossen.

3.3 Der Aushang erfolgt grundsätzlich immer ohne Erfassen der Standorte.

3.4 Wird eine Verteilliste gewünscht, muss dies «8 days a week» vor Bestätigung des Auftrages mitgeteilt werden. Nach der Verteilung kann keine Liste mehr erstellt werden.

3.5 Der Aushang von Leuchtplakaten ist gesetzlich verboten (Verkehrssicherheit). Es ist Sache des Auftraggebers, die richtigen Plakate anzuliefern. «8 days a week» behält sich vor, Leuchtplakate abzulehnen.

3.6 Der Plakataushang erfolgt unter Einhaltung der Schweizer Gesetzgebung.

4 Flyerservice

4.1 «8 days a week» gewährleistet die Distribution der in der Auftragsbestätigung vereinbarten Auflage Flyer, Leporellos, Magazine etc. in der vereinbarten Region und vereinbarten Standorte/Zielgruppe. «8 days a week» übernimmt keine Verantwortung für ein allfälliges Entfernen der Flyer, Leporellos, Magazine etc. durch Dritte.

5 Sampling's

5.1 Für die polizeiliche Bewilligung von Samplingaktionen ist der Autraggeber verantwortlich.

5.2 Mindestauftagsdauer pro Promo-Aktion sind 4 Arbeitsstunden.

5.3 Die Aktionen werden bei jedem Wetter durchgeführt. Muss ein Auftrag durch höhere Gewalt (z.B. Poliz ei) vorzeitig abgebrochen werden, wird der ganze Auftrag in Rechnung gestellt.
«8 days a week» übernimmt die Verantwortung für die vereinbarte Zeit des Samplings und die Anzahl der Promotoren, jedoch nicht für die Anzahl der verteilten Flyer oder Werbematerials.

6 Anlieferung / Rücknahme

6.1 Die Anlieferung der Werbeträger an «8 days a week» ist immer Sache des Auftraggebers. Die Werbeträger müssen bis spätestens 6 Arbeitstage vor dem ersten Aushangstermin/Promotermin angeliefert sein: Mo – Fr 08:00 – 12:00h, 13:15 – 18:00h. Bei späterer Lieferung kann «8 days a week» nicht für den vereinbarten Aushangstermin garantieren. wartet nicht auf verspätete Anlieferungen. Extra - und Spezialtouren werden in Rechnung gestellt.

6.2 Werden die Werbeträger durch «8 days a week» abgeholt, werden die Kosten zu Lasten des Auftraggebers verrechnet.

6.3 Bei Post- & Kurierlieferungen haftet vollumfänglich der Auftraggeber und übernimmt sämtliche Lieferkosten, inkl. Zoll, Nach- und Strafporti.

6.4 Für die Rücknahme und ordentliche Entsorgung (Recycling) des abgelaufenen Werbematerials, welche in der Offerte ersichtlich sind, werden volumenabhängige Gebühren erhoben.

6.5 Das Material muss in kleinen Einheiten bandiert und in Schachteln verpackt angeliefert werden. Lieferungen von losem Material können aus distributionstechnischen Gründen nicht akzeptiert werden. Daraus resultierender Mehraufwand wird dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

6.6 Die Lieferung muss mit Lieferschein mit Anzahl Exemplaren erfolgen (Angabe der Anzahl Paletten reicht nicht aus).

6.7 Freetickets, welche als Gegenleistung bei einem Auftrag in Abzug gebracht werden, müssen spätestens drei Wochen vor dem Event an «8 days a week» geliefert werden. Falls dies später geschieht, hat MODUL das Recht, den entsprechenden Betrag in Rechnung zu stellen. Nur Print-Tickets sind zum Abzug berechtigt. Gästelisten können nicht akzeptiert werden. «8 days a week» hat das Recht die Tickets selbständig weiterzuverkaufen.

7 Zahlungskonditionen

7.1 Regelmässige Kunden erhalten die Rechnung bei Aushangsbeginn. Diesen muss zehn Tage nach der Veranstaltung bzw. Kampagnenende bezahlt werden.

7.2 Bevor «8 days a week» einem neuen Auftrag ausführt, müssen alle ausstehenden Rechnungen beglichen sein.

7.3 Ab einem Rechnungsbetrag von CHF 2'000.00 muss 50% des Auftragsvolumen vor Aushangsbeginn beglichen werden.

7.4 Neukunden müssen 100% des Rechnungsbetrages vor Beginn des Aushangs begleichen.

7.5 Aufträge von ausserhalb der Schweiz müssen zu 100% im Voraus beglichen werden.

7.6 Druck: Vor Ausgabe oder Verteilung des Materials müssen Neukunden die Rechnung beglichen haben.

7.7 Aufträge von ausserhalb der Schweiz müssen zu 100% im Voraus beglichen werden.

7.8 8% Verzugszins nach Ablauf des Zahlungstermins. (grundsätzlich innert 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung.)

7.9 Mahngebühr: CHF 25.-, falls Rechnung nach 30 Tage nach Erhalt der Rechnung nicht bezahlt ist.

7.10 Sämtliche Rabatte, Sponsoringbeiträge und Gratis dienstleistungen sind nur bei exklusiver Auftragserteilung an «8 days a week» gültig.

7.11 Bei Stornierung eines bestätigten Auftrages behält sich «8 days a week» vor, den gesamten Betrag in Rechnung zu stellen. Bei abgesagten oder ausverkauften Veranstaltungen gelten folgende Richtlinien:

Stornierungen bis acht Wochen vor Aushangsbeginn: keine Rechnungsstellung.
Acht bis drei Wochen vor Aushangsbeginn: 50% des Auftragsvolumen werden in Rechnung gestellt.
Nach drei Wochen vor Aushangsbeginn: 100% des Auftragsvolumen werden in Rechnung gestellt.

7.12 Über die vereinbarten Tarife hinaus verrechnet werden:

Mehrwertsteuer
allfällige Stempelgebühren von Gemeinden
Versandkosten
Kosten für zusätzliche, im Auftrag nicht aufgeführte, Arbeiten wie: Nachaushang.

7.13 Nur Barzahlung möglich. Kreditkarten werden nicht akzeptiert.

8. Stillschweigen

8.1 Die Parteien vereinbaren Stillschweigen. Der Auftrag (Offerte, Bestätigung, Rechnung) darf nicht an Dritte zur Ansicht weitergegeben werden. Bei Zuwiderhandlung behält sich «8 days a week» vor Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

9 Gerichtsstand

9.1 Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten zum vorliegenden Vertrag ist Rheineck.

Stand: 28.04.2015